Foto: Tho­mas Schneider/​agwelt

TU Dres­den führt Online­be­fra­gung zu Ster­ben und Ster­be­hil­fe durch

Die TU Dres­den hat eine Online­be­fra­gung eröff­net, die an Pfle­ge­kräf­te gerich­tet ist, die in der Alten­pfle­ge tätig sind.

Der Ver­band Lebens­recht Sach­sen e.V. ruft dienst­tu­en­de Pfle­ge­kräf­te dazu auf, sich an der Befra­gung zu beteiligen.

Der Ein­stieg folgt mit der Fra­ge: “Im beruf­li­chen All­tag wer­den Pfle­ge­kräf­te der Alten­pfle­ge oft direkt oder indi­rekt mit dem Tod kon­fron­tiert. Haben Sie in Ihrem bis­he­ri­gen Berufs­le­ben bereits einen Heimbewohner/​Patienten beim Ster­ben begleitet?”

Dar­auf­hin fol­gen Fall­bei­spie­le. Eines davon lau­tet wie folgt:

Ein voll zurech­nungs­fä­hi­ger 75-jäh­ri­ger Pati­ent ohne psy­chi­sche Erkran­kun­gen (z.B. Depres­si­on), lei­det an einer töd­li­chen Krank­heit (z.B. Krebs). Nach erfolg­lo­sen The­ra­pie­ver­su­chen besteht kei­ne Aus­sicht auf Hei­lung. Sei­ne ver­blei­ben­de Lebens­zeit wird von den Ärz­ten auf weni­ge Mona­te geschätzt. Trotz inten­si­ver Bemü­hun­gen und Aus­schöp­fung aller the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men klagt der Pati­ent über star­ke Schmer­zen. Der Pati­ent bit­tet wie­der­holt um eine akti­ve Lebensbeendigung.”

Hier hat der Teil­neh­mer an der Umfra­ge zu ent­schei­den, ob er in die­sem Fall akti­ve Ster­be­hil­fe (AS) befür­wor­tet, eher befür­wor­tet, eher ablehnt oder ablehnt.

Der Begriff „akti­ve Ster­be­hil­fe“ wird wie folgt erklärt: „Unter akti­ver Ster­be­hil­fe ver­steht man die absicht­li­che, schmerz­lo­se Tötung eines kran­ken Men­schen, um des­sen Lei­den zu lin­dern. Der Tat muss ein aus­drück­li­ches und ernst­haf­tes Ver­lan­gen des Getö­te­ten zur Tötung vorausgehen.“

Nach der Bewer­tung meh­re­rer Fall­bei­spie­le ist die Fra­ge zu beant­wor­ten: “Wel­che Ein­stel­lung haben Sie zur akti­ven Ster­be­hil­fe in Deutschland?”

Dann wer­den die ver­schie­de­nen Aspek­te vor­ge­stellt, die der­zeit öffent­lich debat­tiert wer­den. Die Ent­schei­dung für die Wich­tig­keit des jewei­li­gen Aspek­tes soll die Ein­stel­lung des Befrag­ten zur akti­ven Ster­be­hil­fe darstellen.

Wei­ter­füh­rend wird abge­fragt, ob dem Befrag­ten gegen­über “jemals der Wunsch nach akti­ver Ster­be­hil­fe durch Pati­en­ten oder Bewoh­ner geäu­ßert wor­den” sei und ob er sich eher für die aktu­el­le Rege­lung zur AS in den Nie­der­lan­den oder für die deut­sche Rege­lung ausspricht.

Die Befra­gung ist anonym. Abschlie­ßend wird noch in Erfah­rung gebracht, seit wie vie­len Jah­ren der Befrag­te bereits in der Alten­pfle­ge tätig ist und in wel­chem Bereich, wel­chen Aus­bil­dungs­be­ruf die­ser erlernt hat, wann er gebo­ren ist, wel­cher Reli­gi­on er ange­hört und ob er noch Anmer­kun­gen zum The­men­ge­biet Ster­be­hil­fe bzw. zur Online­be­fra­gung habe.

HIER geht es zur Onlinebefragung!