Lin­ke Kol­lek­ti­ve” wer­ben für Abschaf­fung des § 218

Das Cover des gleichnamigen Buches der Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik. Foto: PR

Das Cover des gleich­na­mi­gen Buches der Sozi­al­wis­sen­schaft­le­rin Kirs­ten Ach­te­lik. Foto: PR

Es ist Frei­tag­abend 20:00 Uhr. Mit gemisch­ten Gefüh­len mache ich mich, gemein­sam mit einem Mit­glied des Ver­eins Lebens­recht Sach­sen, auf den Weg zum „Neu­en Kon­su­lat“ in Annaberg-Buchholz.

Die Ver­ei­ne “Agen­da Alter­na­tiv” und “Licht­fa­brik” hat­ten für den 20. Mai über ein Inse­rat in der Tages­zei­tung Freie Pres­se zu einer Lesung und anschlie­ßen­der Dis­kus­si­on mit der Sozi­al­wis­sen­schaft­le­rin Kirs­ten Ach­te­lik (Ber­lin) ein­ge­la­den. Das The­ma: „Selbst­be­stimm­te Norm, Femi­nis­mus, Prä­na­tal­dia­gnos­tik, Abtreibung“.

Wir, zwei Män­ner mitt­le­ren Alters, fal­len in der sehr über­schau­ba­ren klei­nen Run­de jun­ger Män­ner und Frau­en (10 Per­so­nen) gleich aus dem Rah­men. Der Abend beginnt mit einem Auf­ruf zur Stö­rung des für den 6.Juni in Anna­berg-Buch­holz geplan­ten Schwei­ge­mar­sches für das Leben.

Unter dem Mot­to „Eman­zi­pa­ti­on ist viel gei­ler – Schwei­ge­marsch stop­pen“ soll bereits am glei­chen Tag und am glei­chen Ort ab 17:00 Uhr eine Gegen­kund­ge­bung statt­fin­den und dann der Schwei­ge­marsch mit „Gesän­gen“ und Lärm gestört und zum Stop­pen gebracht wer­den. Die Unter­stüt­zer sind die bekann­ten „Lin­ken Kol­lek­ti­ve“ aus Leip­zig und Dresden.

Der Auf­ruf ist gespickt mit den übli­chen Dif­fa­mie­run­gen und Ver­leum­dun­gen gegen­über den Teil­neh­mern und Unter­stüt­zern des Schwei­ge­mar­sches. Aber das ist auch nicht anders zu erwar­ten und für uns nichts über­ra­schend Neues.

Sub­ti­le Argu­men­te für Strei­chung des § 218

Im zwei­ten Teil des Abends geht es dann zur Sache. Das gro­ße erklär­te Ziel der „Lin­ken Kol­lek­ti­ve“ (die­ser Begriff wur­de mehr­fach von der Refe­ren­tin selbst gebraucht und hat sich des­halb so bei mir ein­ge­prägt) ist die Abschaf­fung des § 218! Inter­es­san­ter­wei­se wur­de dafür die Prä­na­tal­dia­gnos­tik (PND) ableh­nend ins Visier genom­men, das Auf­spü­ren von nicht der Norm ent­spre­chen­den Lebens bereits im Sta­di­um der Schwan­ger­schaft. Da könn­te man mei­nen, hier sind wir ja auf einer Linie. Aber weit gefehlt! Wie die Refe­ren­tin selbst her­aus­stellt, wür­den die „selbst­er­nann­ten Lebens­schüt­zer“ die­ses The­ma ja nur benut­zen, um ihre „The­se“ von der Abtrei­bung als Tötung zu untermauern.

Wäh­rend der gesam­ten Aus­füh­run­gen der Refe­ren­tin beschleicht mich daher das Gefühl, dass hier — mit aller berech­tig­ten Ver­ur­tei­lung einer vor­ge­burt­li­chen Selek­ti­on behin­der­ten mensch­li­chen Lebens durch die PND — sub­ti­le Argu­men­te gebraucht und Unter­stüt­zer für eine ersatz­lo­se Strei­chung des § 218 gewor­ben wer­den sol­len. Denn, so die Begrün­dung: Wenn das straf­freie Ver­bot eines Schwan­ger­schafts­ab­bru­ches ent­fällt und Abtrei­bung zum Men­schen­recht wür­de, wäre damit die bis­he­ri­ge Bera­tungs- und Begrün­dungs­pflicht für eine Abtrei­bung gegen­stands­los. Des­glei­chen damit auch die Nöti­gung wer­den­der Müt­ter zur Durch­füh­rung einer PNG, und so die ihr fol­gen­de Dis­kri­mi­nie­rung behin­der­ter Menschen.*

Eigen­ar­ti­ges Demo­kra­tie- und Toleranzverständnis

Der drit­te Teil der Ver­an­stal­tung ist — ent­spre­chend der Pres­se­ver­öf­fent­li­chung — frei­ge­ge­ben zu Anfra­gen und Dis­kus­si­on. Für uns bei­de ist dann jedoch ganz schnell Schluss. Als wir uns, nach einem sach­li­chen Rede­bei­trag, als soge­nann­te „fun­da­men­ta­le Chris­ten der ande­ren Sei­te“ zu erken­nen geben, wird uns von der Refe­ren­tin strik­tes Rede­ver­bot erteilt. Damit setzt sie sich mit einem eigen­ar­ti­gen Demo­kra­tie- und Tole­ranz­ver­ständ­nis selbst über den Wunsch ein­zel­ner Jugend­li­cher hin­weg, die, so unser Ein­druck, sich gern mit uns und unse­rer Mei­nung aus­ein­an­der­ge­setzt hät­ten. „Scha­de“, so lau­tet der Ver­ab­schie­dungs­gruß einer Teil­neh­me­rin, als wir schließ­lich — wie­der­holt zum Schwei­gen ver­ur­teilt — die Ver­an­stal­tung verlassen.

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*(Anmer­kung: Für eine Begrün­dung der Gefahr einer schwer­wie­gen­den Beein­träch­ti­gung des kör­per­li­chen oder see­li­schen Gesund­heits­zu­stan­des der Schwan­ge­ren — §218a Absatz 2 — wird die Furcht vor einem behin­der­ten Kind als gege­ben ange­se­hen. Das wie­der­um ist Dis­kri­mi­nie­rung behin­der­ter Men­schen! Ich befürch­te, die „Lin­ken Kol­lek­ti­ve“ wol­len so einen Schul­ter­schluss mit den Behin­der­ten­ver­bän­den für ihr o.g. Ziel errei­chen. Die gefor­der­te gren­zen­lo­se Frei­heit beraubt jedoch das Kind, die Frau und letzt­lich die gan­ze Gesell­schaft ihres erfor­der­li­chen Schut­zes durch den Staat.)
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